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In Volkseigentum
Der Zeitungsartikel vom Dezember
1946, mit dem die Frankfurter Bevölkerung von der Enteignung
des Lokalbahn- Anteiles erfuhren, trug die Überschrift „FEW
wieder in der Hand der Stadt“. Das währte aber nicht lange.
Nach den Bestimmungen über die Sequestrierung von
Konzernunternehmen wurden bei der Enteignung nicht nur deren
Anteile an einem Betrieb, sondern der gesamte Betrieb
enteignet. Auf Grund dessen sprach zum 17. April 1948 die
Landesregierung die Enteignung des vordem treuhänderisch
verwalteten Vermögenswertes „F.E.W. GmbH“ aus. Der Betrieb
wurde in Volkseigentum überführt. Die Eröffnungsbilanz des
volkseigenen Betriebes wurde per 1. Juli 1948 erstellt. Den
neuen Betrieb „Volkseigene Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe
Frankfurt / Oder (VEV Frankfurt/Oder)“ erhielt die Stadt in
ihre Rechtsträgerschaft überwiesen. Die Stadt war jetzt nicht
mehr Eigentümer des Werkes. Diese Rechtsträgerschaft als neue
Besitzform sollte, wie sich später herausstellte, schnell
veränderbar sein. Die Stadt gründete derweil am 10. Mai 1948
die „Stadtbetriebe GmbH“ und faßte darin die stadteigenen
Firmen wie das Wasserwerk, die Industrie- und Hafenbahn, die
Müllabfuhr, Papier- und Pappenfabrik und anderen Betriebe
zusammen. Der Aufsichtsrat, unter dem Vorsitz des
Oberbürgermeisters Wegener, bestand aus einem Ratsmitglied und
vier Stadtverordneten. Die Gesellschaft wurde von Stadtrat
Theodor Schlüter geschäftsführend geleitet. Wenn die
städtische Wirtschaftsverwaltung auch zugleich damit hoffte,
diese Betriebe im städtischen Eigentum zu behalten, so sollte
sich das nicht erfüllen.
Wenige Akten sind aus der Zeit überliefert. Aus dem
Vorhandenen ist nur aus einzelnen Sätzen zu entnehmen, daß
sich Boehmer, Schlüter und andere gegen die faktische
Verstaatlichung der F.E.W. und die kommenden Veränderungen
wandten. Stadtrat Schlüter legte mit seinem Schreiben vom 29.
Oktober 1948 seine Ämter nieder. Wurde er gar verhaftet?
Boehmer erschien am 6. Januar 1949 das letzte Mal zum Dienst.
Am Tag darauf wurde er verhaftet und in das NKWD-Gefängnis in
Potsdam gebracht. Dort wurde er wegen „Sabotage“, so die
Anschuldigung, inhaftiert. Neun Monaten war er in Potsdam,
drei Monaten im Lager Sachsenhausen und im November 1949
erfolgte sein Abtransport in die Sowjetunion, wo er unter
anderem in das Zwangsarbeitslager Simka im Norden gebracht
wurde. Erst im Dezember 1953 kam er wieder auf deutschen Boden
zurück. Oskar Wegener, der sich 1948 für Boehmer eingesetzt
haben soll, legte mit seinem Brief an den
Stadtverordnetenvorsteher Martin vom 15. November 1948 sein
Amt als Oberbürgermeister zum Jahresende nieder.
Wenige Tage nach diesen Ereignissen, am 24. November 1948
erließ die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), eine 1947
gegründete, mit Gesetzeskraft ausgerüstete wirtschaftliche
Zentralbehörde die „Verordnung über die wirtschaftliche
Betätigung der Gemeinden und Kreise“. Diese
Kommunalwirtschaftsverordnung entband die Gemeinden und Kreise
von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Laut dieser Verordnung
wurden die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und
Wirtschaftseinrichtungen der Stadt zu einem
Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammengeschlossen und
der Aufsicht der Landesregierung unterstellt. Die Leitung des
KWU oblag einem Verwaltungsrat, der aus Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung, des Rates der Stadt und des FDGB
bestand. Die städtischen Betriebe wurden zu Volkseigentum
erklärt. Die Konzessionsabgaben, in den vergangenen
Jahrzehnten immer ein fester Posten im städtischen Haushalt,
entfielen künftig. Auf dem Weg zum einheitlichen volkseigenen
Sektor in der Produktion sollten auch die einstigen
stadteigenen Betriebe dabei zweckmäßig landesmäßig gesteuert
und in die zentrale Wirtschaftsplanung (1949/50 Zweijahrplan)
einbezogen werden. Für die Beschäftigten wurde ein
einheitlicher Tarifvertrag erlassen.
Die „Stadtbetriebe GmbH“ existierte damit nicht mehr. Ebenso
die gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer gegründete
„Oderlandschau-Gesellschaft mbH“. Die fortan volkseigenen
Betriebe wurden als Betriebsteile - zum Teil rückwirkend ab 1.
Januar 1949 - in das seit dem 1. April 1949 bestehende KWU
eingeordnet. 25 Betriebsteile (Stand Oktober 1949) gehörten
zum KWU Frankfurt (Oder). Neben dem Ziegelwerk, der
Pappenfabrik, der Industrie- und Hafenbahn, dem Fuhrpark, dem
Gas- und Wasserwerk, der Stadtgärtnerei und Müllabfuhr wurden
auch die Volkseigenen Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe
(rückwirkend zum 1. Januar) in das KWU eingegliedert. |