Stadtarchiv Frankfurt (Oder)

100 JAHRE STROM UND STRASSENBAHN...


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In Volkseigentum

Der Zeitungsartikel vom Dezember 1946, mit dem die Frankfurter Bevölkerung von der Enteignung des Lokalbahn- Anteiles erfuhren, trug die Überschrift „FEW wieder in der Hand der Stadt“. Das währte aber nicht lange. Nach den Bestimmungen über die Sequestrierung von Konzernunternehmen wurden bei der Enteignung nicht nur deren Anteile an einem Betrieb, sondern der gesamte Betrieb enteignet. Auf Grund dessen sprach zum 17. April 1948 die Landesregierung die Enteignung des vordem treuhänderisch verwalteten Vermögenswertes „F.E.W. GmbH“ aus. Der Betrieb wurde in Volkseigentum überführt. Die Eröffnungsbilanz des volkseigenen Betriebes wurde per 1. Juli 1948 erstellt. Den neuen Betrieb „Volkseigene Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe Frankfurt / Oder (VEV Frankfurt/Oder)“ erhielt die Stadt in ihre Rechtsträgerschaft überwiesen. Die Stadt war jetzt nicht mehr Eigentümer des Werkes. Diese Rechtsträgerschaft als neue Besitzform sollte, wie sich später herausstellte, schnell veränderbar sein. Die Stadt gründete derweil am 10. Mai 1948 die „Stadtbetriebe GmbH“ und faßte darin die stadteigenen Firmen wie das Wasserwerk, die Industrie- und Hafenbahn, die Müllabfuhr, Papier- und Pappenfabrik und anderen Betriebe zusammen. Der Aufsichtsrat, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Wegener, bestand aus einem Ratsmitglied und vier Stadtverordneten. Die Gesellschaft wurde von Stadtrat Theodor Schlüter geschäftsführend geleitet. Wenn die städtische Wirtschaftsverwaltung auch zugleich damit hoffte, diese Betriebe im städtischen Eigentum zu behalten, so sollte sich das nicht erfüllen.
Wenige Akten sind aus der Zeit überliefert. Aus dem Vorhandenen ist nur aus einzelnen Sätzen zu entnehmen, daß sich Boehmer, Schlüter und andere gegen die faktische Verstaatlichung der F.E.W. und die kommenden Veränderungen wandten. Stadtrat Schlüter legte mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 1948 seine Ämter nieder. Wurde er gar verhaftet? Boehmer erschien am 6. Januar 1949 das letzte Mal zum Dienst. Am Tag darauf wurde er verhaftet und in das NKWD-Gefängnis in Potsdam gebracht. Dort wurde er wegen „Sabotage“, so die Anschuldigung, inhaftiert. Neun Monaten war er in Potsdam, drei Monaten im Lager Sachsenhausen und im November 1949 erfolgte sein Abtransport in die Sowjetunion, wo er unter anderem in das Zwangsarbeitslager Simka im Norden gebracht wurde. Erst im Dezember 1953 kam er wieder auf deutschen Boden zurück. Oskar Wegener, der sich 1948 für Boehmer eingesetzt haben soll, legte mit seinem Brief an den Stadtverordnetenvorsteher Martin vom 15. November 1948 sein Amt als Oberbürgermeister zum Jahresende nieder.
Wenige Tage nach diesen Ereignissen, am 24. November 1948 erließ die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), eine 1947 gegründete, mit Gesetzeskraft ausgerüstete wirtschaftliche Zentralbehörde die „Verordnung über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise“. Diese Kommunalwirtschaftsverordnung entband die Gemeinden und Kreise von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Laut dieser Verordnung wurden die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Wirtschaftseinrichtungen der Stadt zu einem Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammengeschlossen und der Aufsicht der Landesregierung unterstellt. Die Leitung des KWU oblag einem Verwaltungsrat, der aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Rates der Stadt und des FDGB bestand. Die städtischen Betriebe wurden zu Volkseigentum erklärt. Die Konzessionsabgaben, in den vergangenen Jahrzehnten immer ein fester Posten im städtischen Haushalt, entfielen künftig. Auf dem Weg zum einheitlichen volkseigenen Sektor in der Produktion sollten auch die einstigen stadteigenen Betriebe dabei zweckmäßig landesmäßig gesteuert und in die zentrale Wirtschaftsplanung (1949/50 Zweijahrplan) einbezogen werden. Für die Beschäftigten wurde ein einheitlicher Tarifvertrag erlassen.
Die „Stadtbetriebe GmbH“ existierte damit nicht mehr. Ebenso die gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer gegründete „Oderlandschau-Gesellschaft mbH“. Die fortan volkseigenen Betriebe wurden als Betriebsteile - zum Teil rückwirkend ab 1. Januar 1949 - in das seit dem 1. April 1949 bestehende KWU eingeordnet. 25 Betriebsteile (Stand Oktober 1949) gehörten zum KWU Frankfurt (Oder). Neben dem Ziegelwerk, der Pappenfabrik, der Industrie- und Hafenbahn, dem Fuhrpark, dem Gas- und Wasserwerk, der Stadtgärtnerei und Müllabfuhr wurden auch die Volkseigenen Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe (rückwirkend zum 1. Januar) in das KWU eingegliedert.

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