Stadtarchiv Frankfurt (Oder)

100 JAHRE STROM UND STRASSENBAHN...


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Eine weitere Umstrukturierung folgte bald. Als neue Organisationsform für die volkseigenen Betriebe wurden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) geschaffen. Die Zusammenfassung erfolgte fachlich auf der Grundlage eines Industriezweiges für die gesamte sowjetische Besatzungszone (VVB/Z) oder regional (VVB/L). Die restlichen VEB gehörten zur „örtlichen Industrie der Stadt“. Wenige Monate vor Gründung der DDR erfolgte entsprechend die Herauslösung der Elektrizitätswerke auf dem Weg zur Schaffung einer einheitlichen Energiewirtschaft. Mit der „Verordnung über die Neuordnung der Energiewirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (Energie- Wirtschaftsverordnung)“ vom 22. Juni 1949 war vorgesehen, daß das Volkseigentum an Energieanlagen zur öffentlichen Versorgung, von der DWK durch die ihr unterstellten VVB in zonale Verwaltung zu überführen ist. Die Direktion des Frankfurter KWU beantragte daraufhin bei der Hauptverwaltung Energie der DWK, das hiesige Elektrizitätswerk beim KWU zu belassen. In einem Brief vom 23. Juli 1949 wiesen sie auf die Folgen hin, die im Falle der Übertragung der Energie- Fortleitungsanlagen entstehen würden. Die Stromversorgung müßte aus dem bisherigen Gesamtbetrieb des Elektrizitätswerkes ausgegliedert werden. Eine doppelte Verwaltung wäre notwendig. „Hinzu kommt,“ so im Brief, „daß die Stromversorgung eine tragende Säule in dem Gebäude des KWU darstellt. Diese Säule ... herauszubrechen, hieße das ganze Bauwerk des KWU in seinen organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Grundlagen aufs schwerste (zu) erschüttern. ... Das Elektrizitätswerk finanziert mit Hilfe seiner flüssigen Mittel einen großen Teil der anderen zum KWU gehörigen Betriebe“.
Doch das Schreiben und die nachfolgenden Verhandlungen änderten nichts an der vorgesehenen neuen Zuordnung. Die Hauptverwaltung Energie der DWK (später Hauptabteilung Energie des Ministeriums für Industrie der DDR) wies am 10. Oktober die Übergabe schriftlich an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1950 ging die Rechtsträgerschaft über das Frankfurter Elektrizitätswerk an den Energiebezirk Nord der Vereinigung Volkseigener Betriebe (Z), Berlin über. Mit dem 22. Dezember 1949 wurden die Grundstücke, Gebäude, Anlagen und anderes übergeben.
Die Straßenbahn indessen verblieb unter dem Namen „Verkehrsbetriebe“ bei dem KWU und übernahm später noch die Reste des ehemaligen KWU- Fuhrparkes. Am 1. November 1950 hatte die im August 1949 in der Landeshauptstadt Potsdam gegründete Vereinigung Volkseigener Betriebe des Kraftverkehrs zur Errichtung einer Einsatzstelle in Frankfurt (Oder) in der Goepelstraße den 1945 von der Stadt gegründeten Fuhrpark übernommen. Nur diejenigen Fahrzeuge, Ersatzteile und Materialien, die die KWU- Betriebe noch benötigten wurden zurückbehalten und als Abteilung den KWU- Verkehrsbetrieben angegliedert.
Nach der Zuordnung von Teilen der KWU zu zentralen und regionalen VVB sollten auch die verbliebenen volkseigenen Betriebe einheitlich organisiert werden. Durch die „Verordnung über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen“ vom 22. Februar 1951 erfolgte die Auflösung des KWU. Aus den KWU-Verkehrsbetrieben entstand 1951 der VEB Verkehrsbetriebe der Stadt Frankfurt (Oder). Die Stadt war zu dieser Zeit, nach dem Verlust der Kreisfreiheit im Jahre 1950, bis 1952 eine kreisangehörige Stadt. An der Spitze des Rates der Stadt stand Bürgermeister Erwin Hinze.
Bei der Übergabe des Elektrizitätswerkes Ende 1949 wurde nicht nur das Grundstück in der Fischerstraße/ Bachgasse getrennt, es trennte sich auch der bis dahin gemeinsam zurückgelegte Weg von Strom und Straßenbahn in Frankfurt (Oder).

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