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Eine weitere Umstrukturierung
folgte bald. Als neue Organisationsform für die volkseigenen
Betriebe wurden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB)
geschaffen. Die Zusammenfassung erfolgte fachlich auf der
Grundlage eines Industriezweiges für die gesamte sowjetische
Besatzungszone (VVB/Z) oder regional (VVB/L). Die restlichen
VEB gehörten zur „örtlichen Industrie der Stadt“. Wenige
Monate vor Gründung der DDR erfolgte entsprechend die
Herauslösung der Elektrizitätswerke auf dem Weg zur Schaffung
einer einheitlichen Energiewirtschaft. Mit der „Verordnung
über die Neuordnung der Energiewirtschaft in der Sowjetischen
Besatzungszone (Energie- Wirtschaftsverordnung)“ vom 22. Juni
1949 war vorgesehen, daß das Volkseigentum an Energieanlagen
zur öffentlichen Versorgung, von der DWK durch die ihr
unterstellten VVB in zonale Verwaltung zu überführen ist. Die
Direktion des Frankfurter KWU beantragte daraufhin bei der
Hauptverwaltung Energie der DWK, das hiesige Elektrizitätswerk
beim KWU zu belassen. In einem Brief vom 23. Juli 1949 wiesen
sie auf die Folgen hin, die im Falle der Übertragung der
Energie- Fortleitungsanlagen entstehen würden. Die
Stromversorgung müßte aus dem bisherigen Gesamtbetrieb des
Elektrizitätswerkes ausgegliedert werden. Eine doppelte
Verwaltung wäre notwendig. „Hinzu kommt,“ so im Brief, „daß
die Stromversorgung eine tragende Säule in dem Gebäude des KWU
darstellt. Diese Säule ... herauszubrechen, hieße das ganze
Bauwerk des KWU in seinen organisatorischen und
finanzwirtschaftlichen Grundlagen aufs schwerste (zu)
erschüttern. ... Das Elektrizitätswerk finanziert mit Hilfe
seiner flüssigen Mittel einen großen Teil der anderen zum KWU
gehörigen Betriebe“.
Doch das Schreiben und die nachfolgenden Verhandlungen
änderten nichts an der vorgesehenen neuen Zuordnung. Die
Hauptverwaltung Energie der DWK (später Hauptabteilung Energie
des Ministeriums für Industrie der DDR) wies am 10. Oktober
die Übergabe schriftlich an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1950
ging die Rechtsträgerschaft über das Frankfurter
Elektrizitätswerk an den Energiebezirk Nord der Vereinigung
Volkseigener Betriebe (Z), Berlin über. Mit dem 22. Dezember
1949 wurden die Grundstücke, Gebäude, Anlagen und anderes
übergeben.
Die Straßenbahn indessen verblieb unter dem Namen
„Verkehrsbetriebe“ bei dem KWU und übernahm später noch die
Reste des ehemaligen KWU- Fuhrparkes. Am 1. November 1950
hatte die im August 1949 in der Landeshauptstadt Potsdam
gegründete Vereinigung Volkseigener Betriebe des Kraftverkehrs
zur Errichtung einer Einsatzstelle in Frankfurt (Oder) in der
Goepelstraße den 1945 von der Stadt gegründeten Fuhrpark
übernommen. Nur diejenigen Fahrzeuge, Ersatzteile und
Materialien, die die KWU- Betriebe noch benötigten wurden
zurückbehalten und als Abteilung den KWU- Verkehrsbetrieben
angegliedert.
Nach der Zuordnung von Teilen der KWU zu zentralen und
regionalen VVB sollten auch die verbliebenen volkseigenen
Betriebe einheitlich organisiert werden. Durch die „Verordnung
über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und
der kommunalen Einrichtungen“ vom 22. Februar 1951 erfolgte
die Auflösung des KWU. Aus den KWU-Verkehrsbetrieben entstand
1951 der VEB Verkehrsbetriebe der Stadt Frankfurt (Oder). Die
Stadt war zu dieser Zeit, nach dem Verlust der Kreisfreiheit
im Jahre 1950, bis 1952 eine kreisangehörige Stadt. An der
Spitze des Rates der Stadt stand Bürgermeister Erwin Hinze.
Bei der Übergabe des Elektrizitätswerkes Ende 1949 wurde nicht
nur das Grundstück in der Fischerstraße/ Bachgasse getrennt,
es trennte sich auch der bis dahin gemeinsam zurückgelegte Weg
von Strom und Straßenbahn in Frankfurt (Oder). |