Informationen zu den Unterlagen des ehemaligen Heimkehrerlagers Gronenfelde - Entlassungsnachweise
Für die Flüchtlinge und Heimkehrer aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft richtete die Stadt Frankfurt (Oder) bei Gronenfelde das sogenannte Heimkehrerlager Gronenfelde ein. Es bestand von Juli 1946 bis Mai 1950. Anfangs stand es unter sowjetischer Aufsicht, ab 1948 unter Aufsicht des Landes Brandenburg. Über dieses Lager kehrten nach einer offiziellen Angabe bei Schließung des Lagers 1.125.688 Heimkehrer über Frankfurt nach Deutschland zurück. Jeder Heimkehrer bekam einen Entlassungsschein, der die Daten der Gefangenschaft enthielt.
Dieser Entlassungsschein ist ein wichtiges Dokument, um nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz vom 16.06.2008 eine Entschädigung zu erlangen. Anträge entsprechend dem Gesetz sind an das Bundesverwaltungsamt Ref. III B 4, 50728 Köln zu senden. Sollte dieser Entlassungsschein nicht mehr beim Antragsteller vorhanden sein, können evtl. die folgenden Institutionen beim Nachweis der Kriegsgefangenschaft behilflich sein. Sollte bei keiner der genannten oder anderen Stellen ein Nachweis der Zeit der Kriegsgefangenschaft möglich sein, so können, wie das Bundesverwaltungsamt unter www.bva.bund.de informiert, „auch eidesstattliche Versicherungen oder zwei Zeugenaussagen verwendet werden“.
Auch wenn früher schon einmal eine Anfrage nach München gerichtet sein sollte – es empfiehlt sich eine nochmalige Anfrage, da dort neu auch Kriegsgefangenenakten aus dem Militärarchiv in Moskau vorliegen.
In der WASt befinden sich ca. 600.000 verfilmte Karteikarten der im Heimkehrerlager einst gefertigten Heimkehrerkartei (besonders zum Zeitraum 1948-1950). Die Originale wurden Anfang der 1990er Jahre vom ehem. DRK der DDR übergeben. Damit sind etwa 50 % aller aus dem Heimkehrerlager Gronenfelde entlassenen ehemaligen Kriegesgefangenen nachweisbar. Außerdem befindet sich dort eine kleinere Anzahl von Entlassungslisten, die einst im Lager gefertigt wurden.
Im Bundesarchiv befinden sich Unterlagen zu Spätheimkehrern ab 1951. Vorsorglich können auch für frühere Heimkehrer Anfragen an das Bundesarchiv gerichtet werden, wenn beim DRK-Suchdienst München und der WASt. keine Unterlagen ermittelt werden konnten. Das Bundesarchiv bittet dann der Anfrage Kopien dieser Bescheide beizufügen.
Wichtiger für den Nachweis einer einstigen Kriegsgefangenschaft sind die Unterlagen aus dem Jahr 1951, als in der ehemaligen DDR die Volkspolizeikreisämter aus den damals noch vorhandenen Meldekarteien alle Heimkehrer erfasste. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv verfügt über die Unterlagen des Landes Brandenburg. Bei einer Anfrage an das Landeshauparchiv ist der erste Ort der polizeilichen Anmeldung anzugeben. Sollte dieser Ort nicht im Land Brandenburg liegen ist zu empfehlen, sich an das Staatsarchiv des betreffenden Landes der neuen Bundesländer zu wenden - z. B.
für das Land Sachsen-Anhalt:
Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Hegelstraße 25, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391 5664-3, Fax: 0391 5664-440
für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
Landeshauptarchiv Mecklenburg-Vorpommern, Graf-Schack-Allee 2, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 59296-0, Fax: 0385 59296-12.
Im Stadtarchiv befinden sich keine Akten zum Heimkehrerlager. Die einstmals hier vorhandenen Akten zur Verwaltung des Lagers wurden zuständigerweise an das Brandenburgische Landeshauptarchiv abgegeben. Entlassungslisten, die zur Zeit des Lagers in einem Exemplar auch an die städtische Verwaltung gegeben sein sollen, sind nicht in das Stadtarchiv gelangt und seit Anfang der 1950er Jahre nicht mehr bei der Stadtverwaltung vorhanden.
Einzig die Einwohnermeldekartei zur Stadt (ab 1949/50 vorhanden) könnte, wenn die erstmalige Anmeldung nach der Entlassung aus dem Lager Gronenfelde in der Stadt Frankfurt erfolgte, ggf. Auskunft ermöglichen.