Sprungziele
Inhalt
Datum: 01.09.2009

Teil der Registerbücher des Frankfurter Standesamtes im Stadtarchiv

Zum 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) in Kraft. In dessen Folge ergaben sich Veränderungen in der Aufbewahrung der Personenstandsregister, die sich bis dahin stets bei den Standesämtern befunden hatten.

Für die Fortführung der Personenstandsregister gelten jetzt die folgenden Fristen: Eheregister 80 Jahre; Geburtenregister 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Die Personenstandsregister sind nach Ablauf dieser Fristen den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten, wo sie wegen ihrer großen Bedeutung für die Forschung aber auch zur Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter auf Dauer aufzubewahren sind und auf der Grundlage des Brandenburgischen Archivgesetzes nach Antragstellung benutzbar sind.

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts hat das Stadtarchiv vom Standesamt jetzt die Geburtsregister 1874 bis 1898, die Heiratsregister 1874 bis 1928 und die Sterberegister 1874 bis 1978 übernommen. Der Bestand umfasst die Bücher zur Stadt Frankfurt (Oder) und der heutigen Ortsteile, wobei besonders, infolge des Krieges, die Bücher zu Güldendorf und Hohenwalde 1945 nur mit großen Lücken überliefert sind.

Die Register und Sammelakten bilden in der Beständeabteilung I den Bestand „Standesamt Frankfurt (Oder)“.

nach oben zurück