Sprungziele
Inhalt

Nutzungshinweise

Die Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut steht nach Antrag Jedermann zu, soweit gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen der städtischen Archivsatzung dem nicht entgegenstehen. Die Nutzung erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme, durch Beauskunftung oder Bereitstellung von Reproduktionen. Nutzungsanträge sind nur bei der persönlichen Einsichtnahme zu stellen.

Im Nutzungsantrag sind Kontaktdaten, Themenstellung und ggf. Auftraggeber des Forschungsvorhabens sowie eine Publikationsabsicht anzugeben. Die Nutzungsdaten werden für den Dienstgebrauch gespeichert. Sofern dem Forschungsvorhaben ein bleibender Wert für die Erforschung der Geschichte der Stadt oder des Stadtarchivs nachgewiesen wird, werden die Nutzungsdaten für die Nachwelt überliefert und mit entsprechenden gesetzlichen Sperrfristen versehen, andernfalls nach 10 Jahren gelöscht. Weitergehende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Nutzungsdaten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Die Recherche nach Archiv- und Bibliotheksgut erfolgt bei erschlossenen Beständen selbstständig in den Online-Datenbanken oder in Findbüchern im Lesesaal. Ein Großteil der Bestände ist noch nicht abschließend erschlossen, daher kann eine Anfrage an das Archivteam erforderlich sein. Die Tektonik bietet eine Übersicht über die vorhandenen Bestände und deren Erschließungszustand. Bestellungen bis 15:30 Uhr können am selben Nutzungstag bereitgestellt und eingesehen werden. Für die Nutzung von Standesamtsunterlagen bestehen Sonderregelungen.

Verwendete Archivalien des Stadtarchivs sind als Quellen mit dem Archivsigle StAFF zzgl. Bestandsnummer und -name sowie der Archivaliensignatur vollständig zu zitieren. Für die Publikation von Reproduktionen ist zusätzlich die Genehmigung des Stadtarchivs einzuholen und ggf. Urheber zu benennen. Im Interesse der Stadtforschung ist ein Belegexemplar von Veröffentlichungen, die auf der Auswertung städtischer Archivalien basieren, der Archivbibliothek zu überlassen.

Archivalien sind Unikate, die einem besonderen Schutz bedürfen. Im Interesse der Nachwelt ist pfleglich mit ihnen umzugehen. Jüngeres Archivgut kann mit gesetzlichen Sperrfristen belegt sein. Sofern ein begründetes Interesse vorliegt, können diese Sperrfristen nach Antrag verkürzt oder anonymisierende Auflagen verhängt werden. Die detaillierten Nutzungsregeln sind der Archivsatzung zu entnehmen.

Die Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut für wissenschaftliche Forschungsvorhaben ist gebührenfrei. Gebührenpflichtig sind private und gewerbliche Nutzungen, die eine einfache Beratung durch das Archivteam übersteigen sowie für die Herstellung von Reprografien oder die Verwertung von Archiv- und Bibliotheksgut. Das eigenhändige Fotografieren ist nach Antrag und unter Aufsicht möglich. Die Gebührentarife und Regelungen zur Gebührenbefreiung sind der Gebührensatzung zu entnehmen.

nach oben zurück